Ein Antigen-Test bietet die Möglichkeit eines direkten Nachweises viraler Antigene innerhalb kurzer Zeit (15 bis 30 Minuten). Im Unterschied zu PCR-Tests wird bei Antigen-Tests nicht das Erbgut des Virus nachgewiesen, sondern dessen Protein bzw. Proteinhülle.
Antigen-Tests liefern einen Virusdirektnachweis. Als Antigene werden Proteine bzw. die Proteinhülle, also ein Baustein des Virus, bezeichnet, gegen die das Immunsystem Antikörper bildet. Antikörper-Tests dienen vorwiegend dem Nachweis einer vorangegangenen Infektion, sie liefern also keinen Virusdirektnachweis. Es wird getestet, ob der Körper bereits Antikörper gegen das Virus gebildet hat. Sollte ein Antikörper-Schnelltest positiv ausfallen, empfiehlt es sich, einen qualitativen, serologischen Test auf Antikörper bei einem Labor durchführen zu lassen (z. B. ELISA oder Neutralisationstest)
Zur korrekten Durchführung von Antigen-Tests ist zur Probennahme ein Nasen-Rachen-Abstrich notwendig. Im Gegensatz zum PCR-Test wird zur Analyse und Interpretation der Ergebnisse kein Labor und daher auch kein Labormediziner benötigt. Aus diesem Grund sollten Antigen-Tests zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich unter ärztlicher Supervision durchgeführt werden, um eine korrekte Interpretation sicherzustellen. Das Ergebnis muss mit den Spezifikationen des Tests, den Krankheitszeichen und der Vorgeschichte der Patientin/des Patienten und der Vortestwahrscheinlichkeit in Kontext gesetzt werden.
Ja, positive Ergebnisse müssen mittels PCR-Test bestätigt werden. Insbesondere bei sonst gesunden Personen, die keine Symptome haben und keinen Kontakt zu einer erkrankten Person, lässt die Genauigkeit der Antigen-Tests Spielraum für falsche positive Ergebnisse. Ausgenommen davon sind nur symptomatische Kontaktpersonen (KP1), da diese ohnehin bereits abgesondert sind. Kommt es zu einer Überlastung der behördlichen PCR-Testkapazitäten, kann bis auf Weiteres bei einer Person, die Krankheitssymptome aufweist (Verdachtsfall) und ein positives Antigen-Testergebnis hat, die Bestätigung durch einen PCR-Test entfallen. Selbstverständlich muss die Erfassung des Antigen-Testergebnisses im EMS sichergestellt sein.
PCR-Tests (Polymerasekettenreaktion) dienen dem Nachweis einer aktuellen COVID-19-Virusinfektion. Der Test beurteilt den Ist-Zustand, kann also innerhalb weniger Tage unterschiedliche Ergebnisse bringen. Für PCR-Tests werden in der Regel Proben mittels Nasen- oder Rachenabstrich entnommen. Mittlerweile gibt es auch Varianten mit Gurgel- oder Speicheltest. Bei den derzeit üblichen PCR-Testverfahren werden die genetischen Informationen des Virus aus geringen Probenmengen in mehreren Zyklen vervielfältigt. Die Vervielfältigung ist der Grund, warum es länger dauert als bei Standarduntersuchungen, bis die Laborergebnisse vorhanden sind. Die hochempfindlichen Tests werden in speziellen Laboren durchgeführt. PCR-Tests in der Frühphase der COVID-19-Erkrankung können – abhängig von der Qualität der Probe – mit hoher Genauigkeit den Virus nachweisen. Ein positives Testergebnis bedeutet, eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 ist erfolgt.
Antikörper-Tests überprüfen das Vorhandensein von Antikörpern gegen ein Virus im
Blut. Ein positives Testergebnis bedeutet, dass der Körper bereits Antikörper
(Abwehrstoffe) zum Schutz vor dem Virus gebildet hat.
Da Antikörper erst im weiteren Infektionsverlauf gebildet werden, können sie
erst etwa 12 - 14 Tage nach einer Infektion nachgewiesen werden. Daher sind
diese Tests für die Frühdiagnostik nicht geeignet. Sie liefern aber Hinweise auf
die Durchseuchung der Bevölkerung bzw. Verbreitung von „stillen“ Infektionen.
Bei den Antikörper-Tests gibt es grundsätzlich zwei Methoden:
• Blutabnahme durch Gesundheitspersonal und Durchführung des Tests auf
speziellen ELISA-Testsystemen in einem Labor
• Tests, die selbst vorgenommen werden können, z.B. durch Bluttropfen aus der
Fingerkuppe („Selbsttests“ oder „Schnelltests“)
Die Herausforderung bei Antikörper-Tests liegt darin, dass der Test genau die zu
SARS-CoV-2spezifischen Antikörper im Blut finden muss. Manche Tests können auch
andere Antikörpern ähnlicher humaner Coronaviren, wie SARS-CoV1, MERS-CoV etc.
anstelle von SARS-CoV-2 anzeigen und somit ein falsches Ergebnis liefern.
Die Ergebnisse von Antikörper-Tests, vor allem Selbsttests, sollten unbedingt
mit einer Ärztin/einem Arzt besprochen werden, da für die richtige
Interpretation medizinisches Fachwissen erforderlich ist!
Antikörpernachweise werden an Blutproben durchgeführt. Es wird davon abgeraten, das Ergebnis eines einmaligen Antikörper-Tests als Kriterium für die Diagnosestellung COVID-19 einzusetzen. Wenn jemand aber früher COVID-19 ähnliche Krankheitszeichen hatte und damals kein PCR-Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wurde, so kann ein Antikörpernachweis nachträglich die Diagnose einer stattgefundenen SARS-CoV-2-Infektion stützen. Generell macht ein Antikörper-Test frühestens 14 Tage nach Infektion oder 10 Tage nach Auftreten erster Krankheitszeichen Sinn, vorher sind im Blut keine Antikörper nachzuweisen. Für einen sog. Schnelltest („Lateral Flow Assay”) zum Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 Antigen genügt im Allgemeinen die Entnahme weniger Bluttropfen aus einer Fingerkuppe. Das Ergebnis liefert eine qualitative Aussage. Im Regelfall werden in medizinischen Laboratorien Antikörpernachweise aber maschinell abgearbeitet; sie ermöglichen zudem eine quantitative Auswertung. Neben dem ELISA-Test (enzyme linked immunosorbent assay) kommen zunehmend vollautomatische Testsysteme zur Anwendung (z.B. CLISA-Test, Chemilumineszenz-Immunoassay; CMIA-Test, Chemilumineszenz-Mikropartikel-Immunoassay; ECLIA-Test, Elektrochemilumineszenz-Immunoassay). Als Probenmaterial sind hierfür Vollblut, Serum sowie Plasma geeignet. Der Nachweis von Antikörpern weist auf eine abgelaufene Infektion hin. Für die Feststellung einer Serokonversion – als Beleg für eine erst kürzlich erfolgte SARS-CoV-2-Infektion – sollte ein Serumpärchen im Abstand von ca. 14 Tagen gewonnen werden. Bei der Mehrzahl der Patienten findet eine Serokonversion in der 2. Woche nach Symptombeginn statt; laut Long et al. zeigten 100% ihrer Patienten am Tag 19 nach Auftreten erster Krankheitszeichen Antikörper [Long Q-X et al. Nat Med 2020], bei To et al. waren 100% ihrer Patienten bereits 14 Tage nach Auftreten erster Krankheitszeichen seropositiv [To KK-W et al. Lancet Infect Dis 2020]. Die Schwere des klinischen Verlaufs korreliert nicht mit Zeitpunkt und Menge der Antikörperbildung [Yongchen Z et al. Emerg Microbes Infect 2020]. Individuen ohne Krankheitszeichen können sogar trotz positiver PCR-Befunde seronegativ bleiben [Lee YL et al. J Infect 2020]. Nach derzeitigem Kenntnisstand lässt ein serologischer Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpern keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder dem Immunstatus eines Probanden zu. Der Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpern schließt deshalb eine Infektiosität eines Patienten nicht mit Sicherheit aus. Das Vorhandensein neutralisierender Antikörper, die auf eine protektive Immunität hindeuten, kann in Speziallaboren mittels Serumneutralisationstest bestätigt werden.
Die Bestimmung von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 mittels Neutralisationstest (NT)
ist eine Testmethode, die zur Bestätigung von serologischen Antikörpertests
eingesetzt wird. Bei den verfügbaren serologischen Tests können nämlich –
bedingt durch Kreuzreaktivitäten mit anderen bei uns zirkulierenden Coronaviren
- falsch positive Ergebnisse vorkommen.
Im Neutralisationstest werden virusneutralisierende Antikörper nachgewiesen.
Diese Antikörper bestätigen, dass ein Patient eine Infektion mit SARS-CoV-2
durchgemacht hat und werden daher als Beleg für eine Immunität gegen SARS-CoV-2
verwendet. Aus unserer Sicht ist eine abschließende Beurteilung des Immunstatus
des Patienten, d. h. eine Aussage über den Schutz vor einer neuerlichen
Infektion mit diesem Virus, mit dem Neutralisationstest derzeit aber nicht
möglich.
Testablauf
Der Neutralisationstest ist ein arbeitsaufwändiger und langwieriger Test, bei
dem Zellkulturen, die für eine Virusinfektion empfänglich sind, eingesetzt
werden. Verdünnungsreihen des Patientenserums werden mit einer definierten
Virusmenge inkubiert und anschließend auf die Zellkultur aufgebracht. Sind im
Serum neutralisierende Antikörper vorhanden, dann binden diese an das Virus und
verhindern damit die Aufnahme des Virus in die Zelle und die Virusvermehrung.
Die Zellen bleiben intakt. Sind keine oder nicht ausreichend neutralisierende
Antikörper im Serum, dann wird die Zellkultur infiziert und Virus in den Zellen
vermehrt. Die Zellen verändern sich in charakteristischer Weise, was in Form der
sogenannten cytopathogenen Effekte sichtbar wird und 4 Tage nach Ansetzen des
Tests im Lichtmikroskop beurteilt werden kann. Im Befund wird die höchste
Verdünnungsstufe des Patientenserums, bei der die Zellkultur noch keine
cytopathogenen Effekte aufweist, als Antikörpertiter angegeben.
Mit dem LAMP-Verfahren des Vienna BioCenter steht eine Technologie zum einfachen, schnellen Nukleinsäurenachweis mit einem optimierten Testprotokoll für die SARS-CoV-2-Diagnostik zur Verfügung. Entwickelt wurden das Verfahren institutsübergreifend von Teams am Institut für Molekulare Biotechnologie (IMBA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und am Forschungsinstitut für Molekulare Pathologie (IMP). Dieser kostengünstige und einfach zu handhabenden Schnelltest basiert auf einer seit Jahren bewährten Methode zum Nachweis von Viren und anderen Pathogenen namens RT-LAMP (“Loop-mediated isothermal amplification”). RT-LAMP war aber bislang im Vergleich zum klassischen PCR-Test in Bezug auf Sensitivität und Robustheit weniger verlässlich. Beim klassischen PCR-Test wird das virale Erbmaterial erst in DNA umgeschrieben und diese dann durch Kopieren viele Male verdoppelt. Für diesen Prozess, und um die Vervielfältigung der DNA sichtbar zu machen, braucht man relativ teure Laborausstattung. Bei der RT-LAMP Methode des Vienna BioCenter reicht dagegen ein Inkubator oder ein einfaches Wasserbad mit einer konstanten Temperatur von 63 Grad Celsius. Ein positives Ergebnis ist dann schon nach dreißig Minuten über einen Farbumschlag in der Probe auch für Laien erkennbar. Dieses einfache und schnelle Verfahren erlaubt es gerade für Bereiche mit beschränkter Labor-Infrastruktur, rasch und billig Testkapazitäten zu schaffen. Ein weiterer Vorteil der Methode ist, dass alle benötigten Reagenzien einfach bezogen werden können und keinem Patent unterliegen. Interessierte finden auf www.rtlamp.org/de konkrete Informationen, wie sie RT-LAMP Tests durchführen können, eine Materialliste, Videos und weitere Erklärungen.
(Quelle: AGES, Sozialministerium)
Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die von einem neu entdeckten Coronavirus ausgelöst wird. Die meisten Menschen, die an COVID-19 erkranken, haben leichte bis mittelschwere Symptome und werden wieder gesund, ohne dass sie eine besondere ärztliche Behandlung benötigen.
Für die Dauer der Pandemie ist es möglich Medikamente auch ohne Arztbesuch verschrieben zu bekommen. Konkret funktioniert das Service bei Kassenärztinnen und Kassenärzten, die an das ELGA e-Medikationssystem angeschlossen sind (bei anderen per Fax an die Apotheke). Melden Sie sich telefonisch bei Ihrer Kassenärztin bzw. Ihrem Kassenarzt. Das Rezept wird wie gewohnt ausgestellt und die Information elektronisch an die Apotheke übermittelt. Die benötigten Medikamente können ohne Papierrezept abgeholt werden. Detailinformationen auf chipkarte.at.
Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten erkrankt zu sein: zu Hause bleiben, Kontakte zu anderen Personen minimieren, Gesundheitstelefon 1450 anrufen und die Ratschläge bitte genau befolgen.
• Regelmäßig Hände mit Seife waschen oder mit Hände-Desinfektionsmittel
desinfizieren
• Gesicht und vor allem Mund, Augen und Nase nicht mit den Fingern berühren
• Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
• Niesen und Husten in Armbeugen oder Papiertaschentuch, dieses umgehend
entsorgen
• Räume regelmäßig (wenn möglich quer) lüften, wenn möglich einmal pro
Stunde
• Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden.
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1 Meter. Diese Maßnahmen gelten generell auch während der Grippesaison.
Nein: Von Fleisch, Wurst, Eiern, Obst, Gemüse, Wasser usw. geht keine Gefahr durch das neuartige Coronavirus aus. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass sich Menschen über herkömmliche Lebensmittel bzw. über Trinkwasser/Leitungswasser oder Oberflächenwasser mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel bekannt. Vom Genuss von rohem Fleisch oder Blut von Wildtieren wie Schlangen, Fledermäusen etc. wird aber dringend abgeraten. Beim Umgang mit Lebensmitteln sollten immer die allgemeinen Hygieneregeln im Alltag (z. B. regelmäßiges Händewaschen) und die richtige Hygiene bei Lebensmitteln (Transport, Lagerung, Waschen, Zubereitung, richtiges Erhitzen etc.) beachtet werden. Da Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Pilze hitzeempfindlich sind, kann ein Gesundheitsrisiko durch richtiges Erhitzen von Lebensmitteln verringert werden. Weitere Informationen finden Sie unter Schauplatz Küche (AGES).
Die Übertragung von SARS-CoV-2 erfolgt hauptsächlich über Tröpfchen, z. B. beim lauten Sprechen, lautem Singen oder durch Husten oder Niesen. Eine Übertragung kann in bestimmten Situationen auch über die noch kleineren Aerosole (feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel) erfolgen, die längere Zeit in der Luft schweben können, z. B. wenn viele Personen in nicht ausreichend belüfteten Innenräumen zusammenkommen
Unter einem Superspreading-Event versteht man ein Ereignis, bei dem eine Person deutlich mehr Menschen ansteckt, als das im Schnitt der Fall ist. Studien haben gezeigt, dass rund 20 Prozent der Infizierten den Großteil der Ansteckungen verursachen. Allerdings scheint das Setting, d. h. Ort und Zeitpunkt der Ansteckung (geschlossene Räume, schlechte Durchlüftung, Aktivitäten wie lautes Sprechen, Schreien oder Singen) eine größere Rolle bei der Entstehung eines Superspreading-Events zu haben. Schließlich spielt auch die Empfänglichkeit der Menschen eine Rolle: Bei vielen älteren Personen oder Personen mit Vorerkrankungen ist das Risiko, dass ein derartiges Event auftritt, größer als beispielsweise bei Kindern.
Diese Frage kann derzeit noch nicht abschließend geklärt werden. Man geht davon aus, dass wie bei klassischen Coronaviren eine Immunität entsteht, allerdings ist nicht klar, wie lange diese Immunität anhält. Es gibt vereinzelt Berichte, dass sich Personen ein zweites Mal infiziert haben (nach milden Krankheitsverläufen).
Im Gegensatz zur Grippe treten Folgeschäden bei Covid-19 relativ häufig auf. Wie lange diese Schäden anhalten, kann man derzeit noch nicht sagen. Betroffen sind Lunge, aber auch Leber, Niere und zentrales Nervensystem.
Im Gegensatz zu Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps oder Röteln, bei denen kleine Kinder als Hauptübertragungsquelle gelten, spielen Kinder bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 nur eine untergeordnete Rolle.
Beim Kontakt mit anderen Menschen ist immer ein Restrisiko vorhanden, dass es zu einer Ansteckung kommen kann. Dieses Risiko ist beim Einkaufen aber so klein, dass es keinen Grund gibt, nicht einkaufen zu gehen. Wichtig ist, Abstand zu anderen Menschen zu halten, v. a. auch an der Kassa (mindestens 1 m).
Selbst bei den niedrigsten Temperaturen von Waschmaschinen (30 °C für Wolle, Feinwäsche) führt die Beigabe von Waschmittel zum verlässlichen "Absterben" des neuartigen SARS-Coronarivurs-2. Dieses neue SARS-CoV-2 gehört zu den behüllten Viren und deshalb gegenüber Umwelteinflüsse sehr empfindlich (die Hülle ist die empfindliche Struktur).
Nein. Abfälle, die in Haushalten anfallen und mit dem Corona-Virus verunreinigt sein könnten (z. B. Taschentücher), stellen kein höheres Infektionsrisiko dar. Gebrauchte Taschentücher sollten in „reißfesten" Kunststoffsäcken gesammelt werden und verschlossen in die Restmülltonne geworfen werden.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass Handelswaren (z. B. Spielzeug) ein Risiko darstellen. Wie lange genau das Virus auf Oberflächen bleibt, ist derzeit noch unklar. Wenn man in die Hand hustet oder niest und dann eine Türklinke anfasst oder sein Telefon anfasst und weiterreicht, kann das Virus theoretisch so übertragen werden. Aufgrund der geringen Umweltstabilität von Coronaviren ist es nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich, dass importiere Waren Quelle einer Infektion sein könnten.
Die Mensch-zu-Mensch-Übertragung stellt den wichtigsten Infektionsweg dar. Neben den Sekreten des Atmungstraktes und Speichel könnten auch Ausscheidungen (Harn, Stuhl) und Körperflüssigkeiten (Blut, Rippenfellflüssigkeit, Gelenkspunktate, usw.) infektiös sein. Die Übertragung des Virus von einer kontagiösen Person auf eine andere ist bereits 1 bis 2 Tage vor Symptombeginn möglich. Die Übertragung durch Personen, die zwar infiziert und kontagiös waren, aber gar nicht erkrankten (asymptomatische Übertragung), ist ebenfalls möglich, spielt nach derzeitigem Wissensstand jedoch eine untergeordnete Rolle.
Infektionen von Menschen mit gewöhnlichen Coronaviren sind meist mild und asymptomatisch. Häufige Anzeichen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sind u. a. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. Es kann auch zu Geruchs- und Geschmacksverlust, Durchfall und Erbrechen kommen. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen. Es gibt auch milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) und Infektionen ohne Symptome. Derzeit geht man davon aus, dass der Krankheitsverlauf beim neuartigen Coronavirus weniger schwer ist als bei SARS und MERS.
Wie lange nach dem Beginn der Symptome Patienten ansteckend bleiben, ist noch nicht endgültig geklärt. Die in der Routinediagnostik verwendeten Tests (PCR) eignen sich zum Nachweis einer SARS-CoV-2 Infektion, nicht aber für die Beurteilung der Kontagiosität, d.h. zur Klärung der Frage, ob der Patient noch ansteckend ist. Die Ausscheidung vermehrungsfähiger Viren wurde in einer Studie mit neun Patienten untersucht: Es konnte gezeigt werden, dass vermehrungsfähige Viren im Rachen bis zum vierten und im Sputum (aus den Atemwegen abgehustetes Sekret) bis zum achten Tag nach Symptombeginn enthalten sind. Nach derzeitigem Wissensstand ist daher nach Ablauf von 14 Tagen nach Symptombeginn und bei zumindest 48 Stunden bestehender Symptomfreiheit (ausgenommen ist leichter Reizhusten) davon auszugehen, dass der Patient nicht mehr ansteckend ist. Literatur: Woelfel R, Corman VM, Guggemos W, Seilmaier M, Zange S, Mueller MA, et al. Virological assessment of hospitalized cases of coronavirus disease 2019. MedRxiv. 2020
Einmal-Mundschutzmasken und Mund-Nasen-Schutz (MNS) sind kein sicherer Schutz vor Viren oder Bakterien, die über die Luft übertragen werden. Aber sie können dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch „Spritzer“ von Niesen oder Husten zu verringern. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum ist ein Baustein, um Risikogruppen zu schützen sowie den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren. Dies betrifft vor allem Situationen, wo mehrere Menschen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten oder der physische Abstand von mindestens 1 m nicht immer eingehalten werden kann (z. B. öffentliche Verkehrsmittel). Gesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Mund-Nasen-Schutz (MNS) Auch das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sieht im Einsatz von Gesichtsmasken in Innenräumen eine Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung durch infizierte Personen, die noch keine Symptome entwickelt haben, zu verringern. Es gibt zunehmende Evidenz, dass ein hoher Anteil von Übertragungen bereits vor dem Auftreten von Krankheitssymptomen erfolgt. Der Mund-Nasen-Schutz ersetzt nicht die Einhaltung der physischen Distanz von mindestens 1 Meter, die Husten-Etikette und die Händehygiene. Bei der hygienischen Handhabung von MNS ist zu beachten, dass diese insbesondere beim Auf- und Absetzen bei den Bändern und nicht an der Vorderseite berührt werden, um eine Kontamination durch die Hände zu verhindern.
Für Covid-19 Impfstoffe gibt es ein beschleunigtes Zulassungsverfahren (kürzer) und ein sogenanntes Rolling-Review Verfahren (d. h. die behördliche Begutachtung beginnt bereits parallel bei den letzten Entwicklungsschritten, anschließend erfolgt ein kurzes Zulassungsverfahren) – beide erfolgen ohne Abstriche in Qualität und Umfang der Begutachtung und sollen rasch eine Zulassung wirksamer und sicherer Impfstoffe gegen Covid-19 ermöglichen. Wann eine Verfügbarkeit von Covid-19 Impfstoffen in Österreich erfolgt, kann derzeit nicht zuverlässig vorhergesagt werden. Dies hängt von einer erfolgreichen Zulassung, aber auch von Produktionskapazitäten und der Logistik ab.
Die Inkubationszeit (Zeitraum zwischen Ansteckung und Beginn von Krankheitssymptomen) beträgt bis zu 14 Tage, im Mittel 5 bis 6 Tage.
Coronaviren reagieren sehr empfindlich auf Umwelteinflüsse. Unter Laborbedingungen können sie Stunden bis mehrere Tage auf glatten Oberflächen überleben. Es gibt allerdings keine Belege, dass Türklinken, Haltegriffe, Geldscheine oder ähnliches bislang bei der Übertragung eine wichtige Rolle gespielt haben; direkter persönlicher Kontakt (länger als 15 Minuten, Abstand unter 1 Meter) stellt derzeit den bedeutendsten Übertragungsweg dar.
Für gesunde Menschen, bei denen keinerlei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, sind herkömmliche Seife zum Händewaschen und herkömmliche Reinigungsmittel zum Putzen völlig ausreichend. Coronaviren sind behüllte Viren, das bedeutet, ihre Hülle wird durch Seife schnell zerstört und somit das Virus inaktiviert. Desinfektionsmittel sollten daher nur von Menschen und Institutionen verwendet werden, bei denen eine Desinfektion aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Grundsätzlich reicht bei Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Coronaviren die Verwendung von Desinfektionsmitteln mit einer Wirksamkeit gegen behüllte Viren. Für eine SARS-CoV-2 wirksame Hände- oder Flächendesinfektion empfiehlt die AGES daher die Verwendung von Desinfektionsmitteln, die als „begrenzt viruzid“ ausgelobt werden. Die Verwendung von Produkten mit der Auslobung „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ ist für eine gegenüber SARS-CoV-2 wirksame Desinfektion nicht erforderlich.