Allgemeine Geschäftsbedingungen der Online-Terminvereinbarung für Apotheken
(Stand: 22.12.2020)
1. Allgemeines
APPOINT ist eine in Österreich zur Registrierung angemeldete Marke. Unter dieser Markenbezeichnung bietet die Firma Think:Put Die Agentur für Denken & Tun
Rainer Adelsberger, BA MA MA (im Folgenden nur mehr appoint bezeichnet) eine Plattform zur Vereinbarung von Terminen für Beratungen und andere Leistungen, sowie eine Suche nach speziellen Leistungen und Marken im Zusammenhang mit Apotheken an. Diese Plattform kann von Apotheken und Konsumenten über das Internet genutzt werden.
Bei personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (kurz AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen appoint und der Apotheke. Sie sind ein fixer Bestandteil auch jeder zukünftigen Vereinbarung und auch, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
2. Vertragsgegenstand
2.1 appoint bietet eine auf dem Internet basierende Lösung zur Vereinbarung von Terminen für Leistungen, sowie Bezahlung dieser Leistung bei der Buchung, Abrechnung und dem Terminmanagement zur Integration in die eigene Webseite der Apotheke oder über das Internet an.
Unter Leistungen wird hier jede Art von Beratungen oder Handlungen verstanden, die eine Apotheke im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten den Konsumenten anbieten darf.
appoint.at bietet eine eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Systems unter der Bezeichnung appointFREE (kurz „appoint“) kostenfrei für Apotheke und Konsumenten an.
2.4 appoint bietet einer Apotheke die Möglichkeit, in einem vordefinierten Format, seine Leistungen auf einer Internetseite von appoint einzutragen. Damit Konsumenten Termine für diese Leistungen über appoint buchen können, muss die Apotheke definieren, in welchem Zeitraum, an welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten sie diese Leistung, kostenlos oder gegen einen bestimmten Preis, sie Konsumenten die Buchung eines Termins anbietet. Damit Konsumenten für eine derart definierte Leistung einen Termin über das Internet buchen können, muss die Leistung von der Apotheke zur Veröffentlichung freigeschalten werden.
2.5. Festgehalten wird hiermit ausdrücklich, dass eine vertragliche Bindung zwischen Apotheke und Konsumenten nur über eine Terminvereinbarung erfolgt und nicht über die Erbringung der Leistung an sich.
Eine Vertragsbindung zwischen dem Konsumenten und der Apotheke kann erst im Rahmen des vereinbarten Termins erfolgen. Beiden Parteien steht es frei die Konsumation bzw. die Erbringung der Leistung für die der Termin vereinbart wurde und somit einen Leistungsvertrag, im Zuge des persönlichen Treffens ohne weitere Folgen abzulehnen.
appoint bietet nur die Plattform für die Terminbuchung an und erbringt selbst keinerlei Leistungen, die über die Vermittlung eines Termins hinausgehen.
2.6 Eine Terminbuchung zwischen der Apotheke und einem Konsumenten erfolgt durch eine Auswahl einer, von der Apotheke zum Zeitpunkt der Nutzung auf seinem Leistungsangebot auf appoint.at angebotenen, Leistung samt der zugehörigen Leistungsbeschreibung und Preis durch den Konsumenten. Mit der Angabe des Namens des Konsumenten und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse), sowie einer Auswahl aus den möglichen Zahlungsarten, wird dem Konsumenten ein Preis für die Buchung der Leistung mitgeteilt (Gesamtbetrag).
Mit einem Klick auf das Feld "ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN", bzw. "ONLINE TERMIN BUCHEN" bei kostenlosen Leistungen, stellt der Konsument einen verbindlichen Antrag zum Abschluss einer Terminvereinbarung mit der Apotheke. Die Apotheke erteilt hiermit appoint die Vollmacht, für die Dauer des Vertrages, diese Buchungen in ihrem Namen und auf ihre Rechnung, entsprechend der von der Apotheke bei appoint eingegebenen Bedingungen, verbindlich abschließen zu können.
3. Laufzeit und Kündigung des Vertrages
3.1 Der Vertrag beginnt mit jenem Zeitpunkt, bei dem die Apotheke sich auf der Einstiegsseite von appoint.at mit einer E-Mail-Adresse und einem Passwort erstmalig registriert, die dort verlinkten AGB durch eine Markierung akzeptiert und auf den Button "Kostenlos anmelden" klickt. Damit wird ein Vertrag für die kostenfreie Nutzung von appointFREE gestartet.
3.2 Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Darüber hinaus können beide Vertragsteile den Vertrag jederzeit, so ferne keine anderen Bedingungen vereinbart wurden, immer nach einer abgeschlossenen und über appoint.at veröffentlichten Leistung, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten, auflösen (ordentliche Kündigung). Es wird eine schriftliche Form durch ein E-Mail an die von der Apotheke bei der erstmaligen Registrierung angegebene E-Mail-Adresse bzw. an office@appoint.at vereinbart.
3.3 Als Folge einer ordentlichen Kündigung werden alle, für eine Veröffentlichung frei geschaltenen Leistungen deaktiviert. Ab diesem Zeitpunkt können nur mehr Terminanfragen per E-Mail an die E-Mail-Adresse der Apotheke von Konsumenten gestellt werden. Der Terminkalender wird mit dem letzten Tag der Laufzeit deaktiviert und nicht mehr angezeigt. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Daten der Kunden, alle Buchungen zu Leistungen, sowie eigene angelegte Leistungen am Server von appoint unwiderruflich und dauerhaft gelöscht.
3.4 Wird ein Upgrade auf die kostenpflichtigen Versionen appointPLUS oder appointPRO durch eine ausdrückliche Zustimmung im entsprechenden Verfahren von der Apotheke eingeleitet, gilt dies als Start für die Laufzeit der kostenpflichtigen Version. So nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist für die kostenpflichtigen Versionen appointPLUS und appointPRO eine Mindestdauer des Vertrages von 3 Monaten oder 12 Monaten vereinbart. Wird der Vertrag nicht entsprechend Pkt. 3.2 aufgekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 3 bzw. 12 Monate (je nach gewählter Vertragsdauer beim Upgradevorgang).
3.5 Auch bei Vorliegen besonderer Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, außerordentlich zu kündigen. Wichtige Gründe sind für appoint insbesondere die folgenden Ereignisse:
• Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch die Apotheke
• Verstoß der Apotheke gegen seine vertraglichen Pflichten
• wenn der Verdacht entsteht, dass Termine für eine Leistung vermarktet werden, deren Durchführung nicht möglich oder gar nicht beabsichtigt ist (Betrug), die Apotheke nicht zur Vermarktung berechtigt ist, oder eine andere kriminelle Handlung vermutet werden kann.
• der Veranstalter mit der Bezahlung von Rechnungen von appoint mit mehr als 8 Tagen in Zahlungsverzug gerät.
• über das Vermögen der Apotheke ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, dieses Mangels Masse abgewiesen wird oder kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist.
3.6 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung werden ab dem Versand der E-Mail an die Apotheke bzw. an appoint sämtliche Zugänge zum System appoint gesperrt. Alle Links zu bei appoint veröffentlichten Leistungen können mit sofortiger Wirkung gesperrt und eine weitere Vereinbarung von Terminen unterbunden werden. Alle Leistungen und Gebühren bis zum Zeitpunkt der Kündigung werden durch appoint abgerechnet und der Apotheke zu den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt.
4. Leistungen
4.1 Angebot an Leistungen
Alle Angaben zu einer Leistung, sowie Benennung und Kurztext, können von der Apotheke frei erstellt werden. appoint übernimmt daher keinerlei Haftung über den Inhalt, Preise, Bedingungen für die Buchung etc. Die Apotheke verpflichtet sich keinerlei Texte, Bilder oder Symbole mit anstößigem, sexuellem, politischem oder gesetzlich verbotenem Inhalt zu verwenden. Wird von appoint ein Verstoß gegen diese Verpflichtung vermutet, kann die gesamte Leistung mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Information der Apotheke, von der Veröffentlichung bzw. der Zugriff auf den Link zu appoint.at gesperrt werden. Die Apotheke wird von appoint über die Sperre zeitnah informiert und kann die beanstandeten Passagen löschen. Appoint steht es frei die Sperre, auch bei einer erfolgten Verbesserung der Beanstandung, weiterhin aufrechtzuerhalten. Der Apotheke steht dafür keinerlei Schadenersatzanspruch - aus welchem Titel auch immer - zu. Bis zum Zeitpunkt der Sperre aufgelaufene Kosten sind appoint durch die Apotheke ordnungsgemäß zu ersetzten.
4.2 Bezeichnung einer Leistungen
Die Apotheke kann die Bezeichnung einer, von ihr neu angelegten, Leistung frei definieren. Dafür stehen 50 Zeichen zur Verfügung. Mit dieser Bezeichnung wird die Leistung auf appoint.at (ab Version appointPLUS) angezeigt.
4.3 Kurztext einer Leistung
Die Apotheke kann einen frei definierbaren Text zur Erklärung einer, von ihr neu angelegten, Leistung frei definieren. Dafür stehen 500 Zeichen zur Verfügung. Dieser Kurztext wird auf appoint.at (ab Version appointPLUS) bei der entsprechenden Leistung so wie eingegeben angezeigt.
4.4 Kategorie einer Leistungen
Leistungen mit ähnlichen Themen werden in, von appoint definierten, sogenannten Leistungskategorien eingeordnet. Bei der Neuanlage einer Leistung muss die Apotheke definieren, zu welcher Leistungskategorie diese Leistung zugeordnet werden soll. Dies ist von Bedeutung, da der Konsument über eine eigene Such- und Auswahlfunktion auf appoint.at nach Apotheken suchen kann, die Leistungen in einer bestimmten Leistungskategorie anbietet.
4.5 Preise der Leistungen
Alle Preise für die Buchung einer Leistung oder anderen Angeboten der Apotheke können völlig frei durch die Apotheke definiert werden. appoint übernimmt daher keinerlei Haftung wegen falscher Angaben oder Irrtum auf der Angebotsseite, Rechnung oder zu den Leistungen selbst.
Die Preise aller Leistungen müssen immer inklusive gesetzlicher Gebühren und Abgaben, wie z. B. der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), angegeben werden.
Alle Preise sind immer exklusive möglicher Spesen für Versand oder Zahlung anzugeben und bei Bedarf darauf gesondert in der Leistungsbeschreibung hinzuweisen.
4.6 Zeitraum der Leistungserbringung
Der Apotheke steht es völlig frei, an welchen Tagen oder in welchem Zeitraum sie jede einzelne Leistung für eine Terminvereinbarung anbieten möchte. Dies können sowohl täglich wiederkehrende Leistungen oder auch einmalige Leistungen, an einem bestimmten Tag, sein. Dabei kann die Apotheke den Zeitraum von – bis für die eine Leistung gebucht werden kann definieren. Innerhalb dieses Zeitraums können die Leistungen für bestimmte Wochentag oder zwei Zeiträume (von Uhr – bis Uhr) von der Apotheke frei definiert werden.
4.7 Zeitfenster
Die Apotheke kann frei die Dauer, der jeder einzelnen Leistung bestimmen. Die kürzeste Zeitspanne zum Definieren für eine Leistung beträgt 15 Minuten und erhöht sich bis zu einer Stunde jeweils um 15 Minuten. Ab einer Stunde erhöht sich die mögliche Dauer jeweils um eine Stunde bis zu 12 Stunden.
4.8 Angebotene Anzahl von Buchungen je Zeitfenster
Die Apotheke bestimmt frei die Menge an einzelnen Buchungen, die sie in jedem Zeitfenster gleichzeitig anbietet. appoint übernimmt keinerlei Haftung, ob die angebotene bzw. verkaufte Leistung dem tatsächlichen Beratungsangebot oder den gesetzlichen Vorschriften für die Apotheke (Location) entsprechen oder überschreiten. Die Apotheke verpflichtet sich hiermit entsprechende gesetzliche Vorschriften einzuhalten und nicht mehr Buchungsmöglichkeiten anzubieten als es dafür behördlich genehmigte Plätze in der Apotheke (Veranstaltungsstätte) gibt.
4.9 Zahlungen
appoint bietet - je nach gewählter Version appoint, appointPLUS bzw. appointPRO - verschiedene Möglichkeiten zur Bezahlung der Leistung durch den Konsumenten im Zuge der Terminbuchung an. Der Apotheke steht es frei, im Rahmen der gewählten Version von appoint, aus den angebotenen Zahlungsformen jene zu wählen, die dem Konsumenten zur Bezahlung der Leistungen von appoint angeboten werden sollen.
Für alle Zahlungsformen gilt, dass dem Konsumenten keine Kosten für die gewählte Zahlungsform von der Apotheke - ungeachtet der möglichen Kosten des Zahlungsverkehrs durch appoint oder einem Zahlungsdienstleister - extra verrechnet werden dürfen.
5. Buchung einer Leistung
5.1 Buchung einer Leistung durch Konsumenten
Konsumenten können im Internet unter der Webseite appoint.at nach bestimmten Apotheken über die Suchmöglichkeiten Bundesland, Bezirk und Leistungskategorie Apotheken finden. Werden Apotheken mit den entsprechenden Kriterien gefunden, werden die Bezeichnung, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse der Apotheken angezeigt.
Apotheken die Leistungen auf appoint für eine Terminvereinbarung veröffentlicht haben, werden als erstes, dann in alphabetischer Reihenfolge der Bezeichnung der Apotheke, angezeigt. Alle anderen Apotheken folgen in der Reihenfolge der Anfangsbuchstaben der Bezeichnung der Apotheke aufsteigend.
Der Konsument kann sich jede Apotheke, die eine Terminvereinbarung über appoint anbietet, völlig frei für eine Terminvereinbarung zu einer Leistung aussuchen.
Wählt der Konsument eine Apotheke durch Klick auf den Button „ONLINE TERMIN BUCHEN“ werden sämtliche von der Apotheke für eine Online Terminvereinbarung freigegeben Leistungen angezeigt. Nach Auswahl der gewünschten Leistung durch den Konsumenten werden diesem die von der Apotheke angebotenen Termine nach Datum und Uhrzeit angezeigt.
Termine die bereits durch einen anderen Konsumenten oder durch eine Buchung der Apotheke belegt sind werden nicht mehr angezeigt.
Der Konsument kann völlig frei einen hier angebotenen Termin auswählen.
Für eine verbindliche Terminbuchung sind noch Anrede, Akademischer Titel (optional), Vor- und Familienname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu ergänzen.
Bei kostenpflichtigen Leistungen wird auch die Angabe der Postadresse gefordert.
Zusätzlich können in einem Feld auch noch weitere Informationen des Konsumenten für die Apotheke eingefügt werden.
Der Konsument muss für eine Buchung die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung ausdrücklich durch eine Markierung des entsprechenden Feldes akzeptieren.
Mit einem Klick auf den Button „ONLINE TERMIN BUCHEN“ bei kostenfreien Leistungen bzw. „TERMIN KOSTENPFLICHTIG BUCHEN“ wird die Buchung abgeschlossen.
5.2 Buchung einer Leistung durch die Apotheke
Auch die Apotheke kann über ihren Zugang zur Verwaltungsebene, durch Login mit E-Mail-Adresse und gewähltem Passwort, einen Termin buchen (ab Version apppointPLUS). Dies erfolgt über den Menüpunkt TERMINKALENDER in der Kopfzeile der Internetseite appoint.at mit einem Klick auf den Button TERMIN HINZUFÜGEN.
Der weitere Vorgang ist identisch mit der Buchung durch den Konsumenten. Allerdings werden die Pflichtangeben je Eingabefeld aufgehoben um auch anonyme Buchungen zu ermöglichen.
5.3 Übermittelung einer Terminbuchung
Wurde eine Terminvereinbarung bzw. Terminbuchung erfolgreich abgeschlossen, erhalten Konsument und Apotheke eine E-Mail von appoint mit allen relevanten Daten der Buchung. Zusätzlich wird die gebuchte Leistung auf der Verwaltungsebene der Apotheke auf appoint.at unter dem Menüpunkt TERMINKALENDER angezeigt.
Die Apotheke ist verpflichtet täglich den E-Mail-Eingang, unter der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse, auf Nachrichten von appoint über Terminbuchungen zu überprüfen.
5.4 Stornierung eines gebuchten Termins
Die Apotheke ist verpflichtet eine Leistung abzusagen, wenn sie erkennen kann, dass die Durchführung der Leistung wie ausgelobt - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein wird. Die Apotheke verpflichtet sich alle Personen von gebuchten Leistungen sofort über die Absage in geeigneter Weise zu informieren. Bei kostenpflichtigen Leistungen verpflichtet sich die Apotheke den Buchungspreis an die Konsumenten so rasch als möglich zurückzuzahlen und hält appoint im Falle von Schadensersatzansprüchen von Konsumenten schad- und klaglos.
Auch der Konsument hat das Recht einen vereinbarten Termin bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – ohne eine Angabe von Gründen – kostenfrei zu stornieren.
6 Zahlungsdienstleister
6.1 Für bestimmte Zahlungsformen (z. B. Kreditkarten) ist für eine erfolgreiche Bezahlung einer Leistung ein sogenannter "Zahlungsdienstleister" nötig. Dieser wickelt kostenpflichtig eine garantierte Bezahlung der Rechnung der Apotheke durch den Konsumenten im Zuge des Kaufvorganges, in einem externen, gesicherten und verschlüsselten Verfahren, ab. Der Apotheke steht es, ab der Version appointPRO, frei einen eigenen Zahlungsdienstleister, auf eigene Rechnung und Risiko der Apotheke, mit der Abwicklung der Zahlungsvorgänge zu beauftragen.
6.2 Wird die Zahlungsabwicklung über appoint und dem von ihm genutzten Zahlungsdienstleister abgewickelt, steht appoint eine Abgeltung der Kosten und des Mehraufwandes durch die Apotheke zu. Diese Mehrkosten können nicht durch Zuschläge auf den Kaufpreis auf den Käufer übertragen werden. appoint hat mit einem Zahlungsdienstleister und den Zahlstellen (z. B. Visa, Mastercard, usw.) Vereinbarungen über den Zeitraum der Auszahlung und der möglichen Rückforderung getroffen. Die von appoint auf diese Weise eingenommenen Zahlungen verbleiben bis zum Zeitpunkt der möglichen Rückforderung durch die Zahlungsstelle auf einem Fremdgeld-Bankkonto von appoint. Die Apotheke hat jederzeit die Möglichkeit sich über das Internet über den aktuellen Stand seines auf dem Bankkonto erliegenden Guthabens und des frühesten möglichen Auszahlungszeitpunkts seines Guthabens zu informieren. Werden Gebühren oder Kosten des Zahlungsdienstleisters und der Zahlstellen im Falle von Beanstandungen oder Rückabwicklungen von Zahlungen an appoint verrechnet, so ist appoint berechtigt diese Kosten an die Apotheke, samt einem Aufschlag für die Mühewaltung, der Apotheke in Rechnung zu stellen und diese stimmt hiermit der Vereinbarung zu.
Für die bei appoint auf einem Bankkonto erliegenden Guthaben aus für die Apotheker kassierten Beträgen wird keine Verzinsung der Beträge vereinbart.
6.3 appoint steht es frei Teilbeträge oder den gesamten Betrag der mit der Apotheke vereinbarten Kosten für Systemnutzung, Zahlungsabwicklung, Versand oder sonstigen Leistungen von dem am Bankkonto erliegenden Guthaben der Apotheke, nach Rechnungslegung und vor Auszahlung an die Apotheke in Abzug zu bringen.
6.4 Im Falle des Verdachtes einer missbräuchlichen Verwendung des appoint Systems, insbesondere für den Verdacht der Geldwäsche, steht es appoint frei sämtliche, auf den bei appoint erliegende, Guthaben der Apotheke bis zu einer einwandfreien Klärung durch den Zahlungsdienstleister bzw. der zuständigen Behörden zu sperren und nicht an die Apotheke auszuzahlen.
7 Kosten
7.1 appoint bietet mit der Version "appointFREE" eine Nutzung des appoint Systems - mit eingeschränkten Möglichkeiten - kostenlos an. Die kostenlose Nutzung bezieht sich nicht auf zusätzliche Leistungen, die von der Apotheke über die in der Version appointFREE angebotenen Leistungen hinaus, bei appoint bestellt werden (z. B. Anmietung von Geräten, Erstellung von Webseiten etc.).
7.2 appoint erhält von der Apotheke für die Nutzung der appoint Internetseiten zur Buchung und zur Verrechnung von Leistungen ab der Version appointPLUS einen monatlichen Betrag (Systemkosten), ungeachtet ob auch tatsächlich Buchungen für Leistungen der Apotheke von Konsumenten durchgeführt werden. Die Höhe der monatlichen Systemkosten ist in der aktuellen Preisliste am Ende dieser AGB´s veröffentlicht.
7.3 Werden Zahlungen für Leistungen der Apotheke über appoint abgewickelt, fallen zusätzliche Gebühren an (insbesondere die „Zahlungsabwicklungsspesen“). Diese können nicht an den Konsumenten übertragen werden und sind immer von der Apotheke zu tragen. Die Höhe richtet sich nach der Art der Zahlung und ist in der aktuellen Preisliste veröffentlicht.
7.4 Die Höhe der vorstehend genannten Gebühren bzw. Entgelte ergibt sich aus der "Preisliste appoint" für Apotheken und verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
8 Abrechnung
8.1 So nichts anderes vereinbart wurde, ist die Benutzung von appointFREE kostenlos und eine allfällige Bezahlung der Leistungen von Konsumenten erfolgt direkt an die Apotheke.
8.2 Bei den Versionen appointPLUS und appointPRO kann die Apotheke auswählen, welche der von appoint angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (z. B. Offene Rechnung, Vorauskasse, Tageskasse, Kreditkarte, Direktüberweisung, PayPal etc.) den Konsumenten zur Bezahlung der Leistung angeboten werden sollen. In den Zahlungsmöglichkeiten, die einen Zahlungsdienstleister erfordern (s. a. Punkt 6.). werden die Zahlungen des Konsumenten über diesen abgerechnet und von diesem an ein, den Apothekenerlösen zugeordnetes, Bankkonto von appoint überwiesen. Die Apotheke räumt appoint hiermit eine entsprechende Vollmacht zum Inkasso ein.
8.3 Nach einer abgeschlossenen Leistung kann die Apotheke eine automatisierte Abrechnung zwischen appoint und der Apotheke über das Internet auslösen.
Die Abrechnung erfolgt üblicherweise in Form von monatlichen Abrechnungen, in denen der Apotheke eine Auflistung aller vereinbarten Kosten und Gebühren, sowie der Umsätze, Zahlungseingänge und Rückbuchungsfristen des Zahlungsdienstleisters übermittelt.
Erfolgt zu dieser Abrechnung kein schriftlicher Einwand binnen 8 Tagen oder wird diese Abrechnung vorzeitig ausdrücklich per E-Mail anerkannt, so werden die bei appoint erliegenden Erlöse, nach Ablauf der Rückbuchungsfrist des Zahlungsdienstleisters, auf das von der Apotheke in seinem Firmenprofil bei appoint angegebene Bankkonto binnen 3 Tagen zur Überweisung gebracht. Allfällige Bankspesen für die Überweisung und für Rückbuchungen sind von der Apotheke zu tragen.
8.4 Die Apotheke berechtigt appoint ausdrücklich Rechnungen von appoint an die Apotheke vor Auszahlung der Erlöse an die Apotheke von den bei appoint erliegenden Erlösen in Abzug zu bringen. Dies gilt auch für Teilrechnungen.
8.5 Werden von Konsumenten Reklamationen über die erbrachte Leistung der Apotheke bei appoint bekannt, so werden die entsprechenden Erlöse aus dieser Leistung auf dem Bankkonto zur Auszahlung an die Apotheke, bis zu Klärung des Sachverhaltes, gesperrt. Eine Auszahlung dieser Erlöse an die Apotheke oder Rückzahlung an den Konsumenten erfolgt nur einvernehmlich.
8.6 Werden die Zahlungen für Leistungen über appoint abgewickelt und wird vom Konsumenten ein "Cashback Verfahren" zur Prüfung einer Rückabwicklung einer Kreditkartenzahlung, PayPal oder Onlineüberweisung gestartet, so sind neben den Kosten für das Cashback Verfahren noch Kosten von € 50.-, als pauschalierte Aufwandsentschädigung, an appoint zu bezahlen.
9 Haftungen
9.1 Technische Störungen, Verfügbarkeit der Buchungssoftware
Die Apotheke anerkennt, dass eine 100 % Verfügbarkeit der appoint Internetseiten und des Servers technisch nicht zu realisieren ist. appoint wird sich jedoch bemühen, den Server und die darauf befindlichen Internetseiten, sowie Online-Zahlungmöglichkeiten möglichst dauerhaft verfügbar zu halten. Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange, sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von appoint stehen (wie z. B. Ausfall des Internets, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Störungen beim Host des Servers, externe Übernahme des Servers, etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste über den appoint Server und die dort gespeicherten Internetseiten führen.
appoint wird sich bemühen Ausfälle der Internetseiten so kurz als möglich zu halten.
Sollte die Verfügbarkeit des Servers länger als 24Stunden nicht möglich sein, wird appoint die Apotheke über die Situation informieren. Darüber hinaus gehende Haftungen und die Abgeltung von Schadensersatzansprüchen werden von appoint hiermit, aus welchem Grunde auch immer, ausgeschlossen so ferne diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von appoint verursacht wurden.
Ansprüche an appoint müssen sofort nach dem Bekanntwerden, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Ende der Veranstaltung, von der Apotheke geltend gemacht werden, ansonsten diese als verjährt gelten.
9.2 Haftungsfreistellung
Die Apotheke stellt appoint frei von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, die Dritte Personen gegenüber appoint wegen einer Verletzung ihrer Rechte, durch die von der Apotheke über die appoint Internetseiten veröffentlichte Inhalte geltend machen. Die Apotheke hält appoint für alle anfallenden Kosten, inklusive der Rechtsvertretung, schad- und klaglos.
appoint steht es frei im Falle eines Einwandes Dritter Personen, entsprechende Angebote oder Inhalte für welche die Behauptung der Verletzung der Rechte eingewandt wird, sofort und ohne auf eine Zustimmung der Apotheke zu warten, bis zur Klärung, ob die Rechtsverletzung zu Recht besteht, von der auf der appoint erstellten Plattform für eine Veröffentlichung zu blockieren oder zu löschen. Die Apotheke wird über diese Maßnahme bzw. die behauptete Rechtsverletzung so rasch als möglich von appoint informiert.
9.3 Haftung für Buchungen
appoint stellt das System den Konsumenten kostenlos für eine Terminvereinbarung mit einer Apotheke zur Verfügung. appoint kennt diese Konsumenten nicht und hat keinerlei Einfluss auf den Wahrheitsgehalt der angegebenen Daten und Informationen des Konsumenten.
appoint hat insbesondere keinen Einfluss darauf, ob Konsumenten mit der Apotheke über appoint durchgeführte Terminbuchungen auch tatsächlich einhalten. appoint kann daher auch nicht für Schadensersatzansprüche jeglicher Art wegen einem nicht in Anspruch genommenen Termin oder der Erfüllung einer bestimmten Voraussetzung für eine Leistung durch den Konsumenten von der Apotheke in Anspruch genommen werden.
10 Datenschutz
10.1 Personenbezogene Daten
Die Nutzung der Plattform von appoint macht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch appoint unumgänglich. Die Daten von Konsumenten werden an die Apotheke zum Zwecke der Buchhaltung und ordnungsgemäßer Durchführung der Leistung weitergegeben. Apotheken verpflichten sich, diese Daten nur zu diesem Zweck und insbesondere nicht für weitergehende Marketingzwecke zu nutzen oder an dritte Personen weiter zu geben.
10.2 Datenschutzerklärung
appoint verarbeitet und speichert personenbezogene Daten entsprechend den in der gesonderten Datenschutzerklärung jeweils aktuell dargestellten Grundsätzen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von appoint.
11 Marketing
So fern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Apotheke damit einverstanden, dass Werbeanzeigen Dritter, gleich welcher Art, auf den Seiten von appoint geschaltet werden, Die durch appoint ausgestellten Terminbestätigungen und Terminerinnerungen können ebenfalls Werbeanzeigen Dritter enthalten. Eine Abgeltung für dieser Marketingmöglichkeiten für die Apotheke wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Zuflüsse die appoint durch die Platzierung von Werbeanzeigen Dritter auf den ausgestellten Terminbestätigungen, Terminerinnerungen und Webseiten erlangt, sind ein Bestandteil der Preisbildung für die Nutzung von appoint durch die Apotheke.
Der Veranstalter ist damit einverstanden, dass appoint mit der Tatsache, dass die Apotheke die Plattform nutzt, in angemessenem Umfang wirbt und dabei Namen und Logo der Apotheke verwendet.
12 Sonstiges
Abänderungen dieser AGB und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
So ferne im Text nicht anderes vereinbart wurde, gelten für die Zustellung von E-Mails die von der Apotheke unter dem Menüpunkt "FIRMENDATEN" eingegebene E-Mail-Adresse. Für E-Mails an appoint gilt ausschließlich office@appoint.at als gültige Zustelladresse für den Schriftverkehr.
Änderungen der AGB werden der Apotheke in geeigneter Form schriftlich im Internet oder per E-Mail mitgeteilt. Wird diesen Änderungen nicht ausdrücklich binnen 30 Tagen widersprochen, gelten diese als neue AGB und Geschäftsgrundlage.
Insofern Teile dieser AGB unwirksam werden bleibt die Wirksamkeit der davon nicht betroffenen Teile der AGB unberührt.
Als Gerichtsstand gilt Wien wird vereinbart, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
Es gilt österreichisches Recht.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.